#Export und so.
Es gibt übrigens neben #Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Waren, die einzeln beim BAFA (Bundesamt für Ausfuhrgedings) auch sogenannte Allgemeine Genehmigungen. Diese gibt es sowohl auf Nationaler als auch auf EU-Ebene. Diese definieren bestimmte Zielländer als sicher. So in dem Maßstab "das sind unsere Freunde, die bauen damit schon keinen Scheiß"
Muss man sich bei der Nutzung einer solchen #AGG nun um nichts mehr kümmern? Doch. Auch wenn das BAFA die Ausfuhr schon vorauseilend erlaubt hat, will es doch wissen, was da so exportiert wird. Um z.B. genauer hinzusehen, wenn sich Liefermengen eklatant steigern - dann könnte ein Umgehungstatbestand vorliegen. Z.B. dass der Empfänger die Waren einfach nach Russland weiterverkauft. Firmen können sich begrenzt dagegen absichern (z.B. mit Endverbleibserklärungen). Das ist aber kein Freifahrtschein
@Utzer Es gibt Güterlisten, die das sehr genau beschreiben. Im Zollkodex und Taric gibt es Hinweise, bei welchen Produkten diese Güterlisten zu prüfen sind.
Z.B gibt es Flugdrohnen, die eindeutig Spielzeuge sind, und welche, die Waffen oder Überwachungsequipment einsetzen können. Da gibt es klare, technische Ausstattungsmerkmale. Wenn man im Grenzbereich liegt, kann man auch das BAFA um eine Einschätzung bitten.
@Utzer Dual Use heißt immer: sowohl für zivile, als auch für böse Zwecke (z.B. Massenvernichtungswaffenproduktion) einsetzbar.
Mit gewissen Waren zum Betrieb eines AKW für cozy Hausstrom für den Spielerechner könnte man zum Beispiel Sachen bauen, die ziemlich heftig BUMM machen.
@Utzer Es gibt internationale Gruppen, die sich angucken, welche Waren unabdingbar für z.B. Produktion von Chemiewaffen oder von Atombomben sind.
Deshalb stehen bestimmte Chemikalien und radioaktive Stoffe auch ganz oben auf diesen Listen.