2015 hatte das ARD-Magazin “Fakt” über das Glyphosat-Gutachten einer Behörde berichtet, die damit in Zusammenhang stehende Dokumente veröffentlicht. Das betroffene Bundesinstitut ging dagegen juristisch vor, angeblich seien die Urheberrechte der Autoren verletzt worden. Das OLG Köln hat die Klage des Instituts abgewiesen.
“Das Gericht hat diesen Versuch, Zensur über den Umweg des Urheberrechts auszuüben, ganz klar zurückgewiesen." (MDR-Programmdirektor Klaus Brinkbäumer)
https://meedia.de/2021/02/19/mdr-gewinnt-in-glyphosat-streit/
@Schattenkind
Jawoll, geht doch!