Die #Telekom bietet in ihrem Business Service Portal für Geschäftskunden als Kontaktweg ausschließlich den "#WhatsApp Service Chat" an. Keine E-Mailadresse, kein Kontaktformular, keine Telefonnummer.
Nichtmal ein Impressum und eine Datenschutzerklärung gibt es
Seht ihr eine Chance, hier juristisch vorzugehen, weil man zur Nutzung von US-amerikanischen Diensten gezwungen wird?
Meine Argumentation ist aktuell wie folgt:
Durch die Angabe dieses einzigen Kommunikationsweges über die gesamte Plattform hinweg wird suggeriert, es handle sich um einen sicheren Kanal. Dem ist bei WhatsApp nicht so.
Das BSP wird in der Regel von Buchhaltungskräften genutzt, um die Rechnungen für Mobilfunkverträge herunterzuladen. Es kann nicht erwartet werden, dass diese technischen Laien in der Lage sind, eine Datenschutz-Gefährdungsanalyse für die angebotenen Kontaktwege durchzuführen.
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