@hagen Sind Künstler:innen bei der GEMA angemeldet, dann ist ein öffentliches Abspielen ihrer Werke GEMA-pflichtig. Das Anbieten der Werke als Video oder Datei würde auch noch eine Genehmigung der Rechteinhaber:in erfordern (Küstler:in oder Plattenfirma) und sicherlich auch nicht umsonst sein.
@nund Danke für dene Hilfe - ich hab einen Blog Post drüber geschrieben https://fimidi.com/@hagen/107593900516415241