Bedenkenswerte These: Hat sich der Inquirer über die Collection#1 Zugriff auf die privaten Fotos von Bezos verschafft? Die Email der Adressatin war angeblich dabei.
https://twitter.com/ErrataRob/status/1093817411613179904
Gute Gelegenheit für eine kurze Erinnerung ans Seminar Medienrecht: Journalisten begehen in D grundsätzlich eine Straftat, wenn sie geklaute Passwörter für illegale Zugriffe auf Konten nutzen (StGB §202a) oder andere dazu anstiften (§26). Gut so.
Eine Ausnahme gilt nur wenn ein Informant _eigenständig_ Informationen illegal beschafft - die dürfen in strengen Ausnahmefällen redaktionell verwertet werden: wenn die Veröffentlichung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen geeignet ist (§201).