In Facebooks Trackingtools steckt eine wenig beachtete technisch-juristische Schwachstelle (👏 Paul-Oliver Dehaye). Betroffene können damit universell gegen Websites oder Apps mit Facebook-Tracker vorgehen. Selbst wenn vorher eine Einwilligung eingeholt wurde. https://rufposten.de/blog/2019/10/20/das-universalmittel-gegen-facebook-tracking/
@rufposten Apps mit Facebook-SDK senden Daten schon beim Start, noch bevor eine Nutzer-Interaktion stattfinden kann. Die Betroffenen wissen davon nichts, weil Facebook nicht explizit in den Datenschutztexten der App erwähnt wird.
Viele Klagen wird es da wohl nicht geben. Leider.
@basti Warum keine formlose Beschwerde einreichen? Das ist in einer Stunde erledigt und die Behörde erledigt die restliche Arbeit. Ich mach das im Privatbereich öfter, immer wenn ich über etwas stolpere.
@basti Die Dehaye-Mail ist in Deutschland kaum bekannt, evtl. auch den Behörden nicht. Und die Beziehung dieser FB-Mails auf Art. 26 habe ich tatsächlich nirgends gesehen. Ein Versuch ist es also wert. Man kann den Behörden nicht übel nehmen, dass sie bei der aktuellen Überlastung nicht von sich aus auf solche Ideen kommen.
@basti Prima, Anleitung folgt wie gesagt ! Schämen muss sich niemand, man kann ja nicht allen Bereichen aktiv sein. Jeder tut, was er kann 🙂
@rufposten Danke! 😀
@rufposten sorry, habe den Artikel erst jetzt komplett gelesen. Klar, die DSGVO ist bei uns noch nicht richtig angekommen - Behörden sind überlastet.
Wir brauchen dennoch mehr Aufklärung, damit Nutzer überhaupt Beschwerden einreichen. Ich habe bisher auch nicht daran gedacht, eine Beschwerde zu verfassen und nebenbei bemerkt: ich bin kein Neuland-User mehr. Ich sollte mich eigentlich schämen 🤔