@sheogorath @kuketzblog
Einwilligungsfrei ist es mMn dann, wenn es eine Abrufstatistik ist, die keine Profile von Besuchern erstellt. Denn nach dem Planet49-Urteil gilt § 15 Abs. 3 Satz 1 TMG weiterhin, nur eben mit Einwilligung. Entscheidend ist also nicht, ob aus den Rohdaten Profile erstellt werden könnten, sondern ob das getan wird. Wenn Matomo nur Abrufstatistiken ohne Nutzerpfade generiert, ist das einwilligungsfrei. DSGVO-Pflichten gelten evtl. trotzdem wie von Mike beschrieben.
@sheogorath @kuketzblog
Ich nutze übrigens das uralte Webdruid dafür
https://packages.debian.org/search?keywords=webdruid
@sheogorath @kuketzblog
Wir die IP-Adresse ausreichend gekürzt, ist hingegen nach meinem Ermessen sowohl das Logfile wie auch die Abrufstatistik anonymisiert und daher einwilligungsfrei UND ohne alle DSGVO-Pflichten machbar.