Wieder wird versucht, den Datenschutzbeauftragten den schwarzen Peter zuzuschieben für etwas, das von Anfang an mit eigenem Mist verbockt wurde.
"Die Entscheidung des Datenschützers ist eine Bankrotterklärung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen generell und speziell in der ambulanten Versorgung", sagte KVWL-Vorstand.
Nein. Die Spezifikation und deren Umsetzung ist die Bankrotterklärung aller an dem Pfusch der Gematik beteiligten.
@erAck Ergänzung: "Und die Bewertung seitens der KV zeigt, dass ihnen der Schutz der Patientendaten am A… äh, sie allenfalls rektal peripher tangiert."
Macht das technisch sauber, und es klappt. "Digital" heißt nicht "zweimal 5, setzen"
@erAck ich bin mir sicher, man KANN das auch in GUT machen. Man muss nur einmal etwas nachdenken. Aber eigentlich erwarte ich das auch von Staat, KV und teuren Beratern. #Kompetenz