Für „Kitas und Kinderläden mit dem Hauptzugang direkt an der Straße“ hält die Verwaltung das Limit ebenfalls nur noch dann für nötig, „wenn keine ausreichenden verkehrssichernden Maßnahmen bereits vor Ort vorhanden sind“. Bei Tagespflegestellen für kleine Kinder müsse für Tempo 30 eine „qualifizierte Gefahrenlage“ nachgewiesen werden – also ein Risiko, das weit über die allgemeine Gefahr des Straßenverkehrs hinausgeht.
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Vor Krankenhäusern sowie vor Tageseinrichtungen für Senioren und vor Altenheimen soll Tempo 30 ebenfalls nur noch dann gelten, wenn es weder Zebrastreifen noch Fußgängerampel oder Mittelinsel gibt und „ein unmittelbarer Querungsbedarf vor dieser Einrichtung besteht“. Alternativ sollen Schutzgitter die Senioren am „unmittelbaren Betreten der Fahrbahn“ hindern
@buckaroo Das könnte man zynisch als Rentensicherungsmaßnahme betrachten. So eine Haltung nennt man Sozildarwinismus und diese "Auslese der Schwachen" hatten wir in Deutschland schon mal als Merkmal für gesunden Volksverstand.
Bei Kiffen statt Geschwindigkeitsrausch kämpfen die gleichen Leute für Restriktionszonen, wo immer ein Kind zugegen sein könnte.