@lagedernation Ich bin bei Wahlen immer wieder irritiert, dass vor der Stimmabgabe der Personalausweis nicht vorgezeigt werden muss. Heute habe ich das im Wahllokal angesprochen und bekam die Antwort, dass dies gesetzlich nicht vorgesehen sei. So ist doch aber der Manipulation Tür und Tor geöffnet. Hätte ich eine handvoll Wahlbenachrichtigungen von Personen, die hinsichtlich Alter und gelesenem Geschlecht auf mich augenscheinlich zutreffen, könnte ich einfach so unberechtigt Stimmen abgeben.
@lagedernation Mich würde hierzu eure Einschätzung interessieren - und falls ihr das ebenfalls kritisch seht, mir eine Beleuchtung des Themas wünschen, die öffentlichkeitswirksamer ist, als es mir möglich wäre.
@zwentastic Das ist einfach falsch, natürlich muss die Identität geklärt werden. Das mag auf dem Dorf auch anders gehen, wenn sich die Menschen persönlich kennen, aber wenn das nicht der Fall ist, muss der Ausweis vorgelegt werden.
@lagedernation Vielen Dank für die Einordnung. Ich schreibe leider aus einer Großstadt, in der man sich in der Regel nicht kennt.
@lagedernation In der Bundeswahlordnung § 56 klingt es allerdings danach, als ob es eine Ermessensentscheidung des Wahlleiters ist: "Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der sich auf Verlangen des Wahlvorstandes nicht ausweisen lann ..". Ich finde allerdings keines Passus, der die obligatorische Identitätsprüfung festschreibt.
@lagedernation Hier leider auch die anderslautende Informationen der Bundeswahlleiter:in https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/a/ausweispflicht.html