Wer kennt die Rechtslage?
#Vermieter ist verpflichtet jährlich #Heizkostenabrechnung und monatlich #Verbrauchsinformationen zu erstellen (#Heizkostenverordnung). Dazu kann er wohl Unternehmen (z.B #Techem, #Ista) beauftragen.
1) Vermieter hat #MieterDaten ungefragt an Unternehmen gemeldet, wegen Nutzung dessen Online-Verwaltungskonto. Ich finde, Mietername geht das unternehmen nichts an.
#Datenschutz #DSGVO
2) Vermieter richtet nun Onlinerechnungen über das Unternehmen ein. Die erfordert ... (1)
... ein Online-Nutzerkonto für jeden Mieter bei dem Unternehmen und Verursacht zudem zusätzliche Kosten, welche dem Mieter nun in Rechnung gestellt werden sollen. Ich halte das für nicht umlagefähige Verwaltungskosten.
#Mietrecht #Mietnebenkosten #Heizkostenabrechnung