Das Amtsgericht Weiden hat einen #Querdenker zu einer #Bewährungsstrafe von elf Monaten und einer Zahlung von 1.200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt. Der 63-Jährige hatte #Hasskommentare in seiner #Facebook-Gruppe nicht gelöscht. Darunter sollen sich auch Mordaufrufe gegen Geflüchtete und Politiker befunden haben.
Verurteilt wurde er wegen Beihilfe zur Aufforderung zu Straftaten und Beihilfe zur Volksverhetzung in jeweils mehreren Fällen.
@AnonNewsDE Nice. Gerne mehr solcher Urteile.
@AnonNewsDE
Das Urteil ist begrüßenswert, wenngleich die Strafe mir zu milde erscheint. Wer andere mit dem Tod bedroht sollte härter bestraft werden.
@arsonist
So wie sich aus dem Text ergibt, hat er selbst keine Mordaufrufe getätig, sondern nur durch Nicht-Löschen Beihilfe dazu geleistet. In dem Lichte scheint die Strafe angemessen.
@AnonNewsDE
@albert_magellan @arsonist Richtig, er wurde als Admin der Facebook-Gruppe wegen Beihilfe belangt. Er hat die Kommentare nicht gelöscht.
@AnonNewsDE @albert_magellan
Okay, dafür ist die Strafe angemessen.
@AnonNewsDE Diese Dreckszene wird das Urteil feiern! Das ist ein Witz.
@MargaXeyat @AnonNewsDE Inszenierung als Opfer der bösen Diktatur in 3... 2... 1...