Die #Telekom bietet in ihrem Business Service Portal für Geschäftskunden als Kontaktweg ausschließlich den "#WhatsApp Service Chat" an. Keine E-Mailadresse, kein Kontaktformular, keine Telefonnummer.
Nichtmal ein Impressum und eine Datenschutzerklärung gibt es
Seht ihr eine Chance, hier juristisch vorzugehen, weil man zur Nutzung von US-amerikanischen Diensten gezwungen wird?
Phishing-Angriffe, Spionage und sonstige Fälle genutzt werden könnte, ist das ausschließliche Anbieten dieses Kanal ein absolutes NoGo.
Desweiteren begibt sich die Telekom in eine einseitige Abhängigkeit eines Konzerns (Meta), dessen Geschäftspraktiken es zu 0% beeinflussen kann.
Die Telekom bietet also im Geschäftskundenbereich ausschließlich eine einzige nicht DSGVO-konforme Kontaktmöglichkeit an ohne Verweis auf Alternativen. Der TELEFONanbieter bietet nichtmal eine Telefonnummer an.
3/X
@codiflow Ist da nicht sogar noch das, womöglich ebenfalls DSGVO-relevante Problem, dass nicht jeder BuchhalterIn ein Dienstsmartphone hat, und somit womöglich dazu gezwungen wird, das private Gerät für Geschäftszwecke zu nutzen?
Da dürften einige Arbeitgeber, insbesondere mit erhötem Sicherheitsvorgaben (Kritis, pci-dss, etc), dann doch ein Problem mit haben.
@datawuppi Absolut! Davon abgesehen, dass eine (nicht privacy-aware) Buchhalter:in vllt. sogar auf die Idee kommt, WhatsApp direkt zu installieren und damit das gesamte Adressbuch zu Meta hochlädt, was einen Datenschutz-Supergau darstellt (auch wenn das bereits millionenfach und leider ohne jegliche Konsequenzen passiert).